Wann entfällt der Versicherungsschutz in der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG? Wer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, verliert seinen Anspruch auf Entschädigung vollständig; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Auch wer den Versicherer nach einem Schaden arglistig über wichtige Tatsachen täuscht, geht leer aus.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des ersten Satzes als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden absichtlich verursacht, bekommt keine Entschädigung. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Zahlung kürzen – und zwar umso stärker, je schwerer das Verschulden wiegt. Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über wichtige Punkte des Schadens, entfällt die Leistung ebenfalls. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz oder Betrug gilt dabei als Beweis für das Fehlverhalten.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Welche Folgen hat es, wenn ich beim Schaden falsche Angaben mache?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes gilt als Beweis für die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens; ein Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gilt als Beweis für die arglistige Täuschung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026