Bei Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung leistet Die Haftpflichtkasse VVaG in der Hausratversicherung dann, wenn Sachen unmittelbar durch Gewalthandlungen zerstört oder beschädigt werden – Plünderungen eingeschlossen. Kein Anspruch besteht, soweit ein öffentlich-rechtliches Entschädigungsrecht greift; ersetzt wird nur der Teil, der die dortigen Höchstgrenzen übersteigt.
Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
Ein Anspruch auf Entschädigung in diesen Fällen erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Innere Unruhen
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden.
Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Was bedeutet das konkret?
Werden versicherte Sachen unmittelbar durch Gewalthandlungen bei inneren Unruhen zerstört oder beschädigt, leistet der Versicherer Entschädigung. Auch Verluste durch Wegnahme bei Plünderungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen sind eingeschlossen. Greift jedoch ein öffentlich-rechtliches Entschädigungsrecht, wird nur der Teil ersetzt, der über dessen Höchstgrenzen hinausgeht. Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere berechtigt anwesende Personen selbst verursachen, sind nicht versichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch innere Unruhen in der Hausratversicherung versichert?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden.
Sind auch Plünderungen mitversichert?
Ja, eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen stehen.
Was gilt, wenn ein öffentlich-rechtliches Entschädigungsrecht besteht?
Besteht ein unmittelbarer oder subsidiärer Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts, wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der die dortigen Höchstgrenzen überschreitet.
Sind selbst verursachte Schäden abgedeckt?
Nein, Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026