Wer bei der Haftpflichtkasse VVaG eine Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung mit dem Baustein Erweiterte Vorsorge hat, profitiert von zusätzlichen Leistungen: Ist eine Leistung im eigenen Vertrag nicht enthalten, aber Bestandteil eines anderen aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt, gilt sie im Schadenfall grundsätzlich mitversichert – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Elementargefahren, Glasbruch und Fahrraddiebstahl.
Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen sind, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt sind, gelten im Schadenfall – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers – grundsätzlich mitversichert.
Diese Mitversicherung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Versicherer, der den leistungsstärkeren Tarif anbietet, ist in Deutschland zum Betrieb zugelassen.
- Der leistungsstärkere Tarif ist allgemein zugänglich.
- Der Versicherer erhebt für die entsprechenden Leistungen keinen Zusatzbeitrag.
- Die entsprechenden Leistungen sind in ihrer Höhe oder ihrem Umfang nach nicht bei der Haftpflichtkasse versicherbar – auch nicht gegen einen Zusatzbeitrag.
Entschädigungshöchstgrenzen richten sich nach den Summen, die ein anderer aktuell wählbarer Hausrattarif am deutschen Markt bietet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die versicherungsvertraglich als Höchstgrenze vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung bleiben unberührt.
Pro-Aktive Schadenregulierung
Im Schadenfall recherchiert die Haftpflichtkasse, ob es einen Hausrattarif gibt, welcher für das entsprechende Risiko (weitergehenden) Versicherungsschutz bietet. Verlaufen die Recherchen negativ – das heißt, der Haftpflichtkasse ist kein Versicherer mit einem leistungsstärkeren Tarif bekannt –, obliegt es dem Versicherungsnehmer, entsprechende Nachweise in Form von Versicherungsvertragsbedingungen zu erbringen.
Ausschlüsse
Die Erweiterte Vorsorge gilt nicht für:
- Elementargefahren
- Glasbruch
- Fahrraddiebstahl
- Vorsatz
- berufliche und gewerbliche Risiken
- Assistance und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit
- Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden
- Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen nach dem Prinzip der unbenannten Gefahren oder der Allgefahrendeckung
- die Opferklausel
Was bedeutet das konkret?
Fehlt eine Leistung im eigenen Hausratvertrag, ist sie aber in einem anderen aktuell wählbaren Hausrattarif am deutschen Markt enthalten, dann gilt sie im Schadenfall grundsätzlich als mitversichert – zu den Bedingungen des Mitbewerbers. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa dass der andere Anbieter in Deutschland zugelassen ist und für die Leistung keinen Zusatzbeitrag verlangt. Die Haftpflichtkasse prüft im Schadenfall selbst, ob es einen solchen leistungsstärkeren Tarif gibt. Für eine Reihe von Bereichen wie Elementargefahren, Glasbruch oder Fahrraddiebstahl gilt diese Erweiterte Vorsorge jedoch nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein anderer Hausrattarif eine Leistung bietet, die mein Vertrag nicht enthält?
Ist eine Leistung in Ihrem Vertrag nicht eingeschlossen, aber zum Zeitpunkt des Schadeneintritts Bestandteil eines anderen aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt, gilt sie im Schadenfall grundsätzlich mitversichert – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers. Voraussetzung ist unter anderem, dass der andere Versicherer in Deutschland zugelassen ist, der Tarif allgemein zugänglich ist, kein Zusatzbeitrag erhoben wird und die Leistung nicht bei der Haftpflichtkasse versicherbar ist.
Muss ich selbst nachweisen, dass es einen besseren Tarif gibt?
Zunächst recherchiert die Haftpflichtkasse im Schadenfall selbst, ob es einen leistungsstärkeren Hausrattarif gibt. Nur wenn diese Recherche negativ verläuft und der Haftpflichtkasse kein Versicherer mit einem leistungsstärkeren Tarif bekannt ist, obliegt es dem Versicherungsnehmer, entsprechende Nachweise in Form von Versicherungsvertragsbedingungen zu erbringen.
Wie hoch ist die Entschädigung in der Erweiterten Vorsorge?
Die Entschädigungshöchstgrenzen richten sich nach den Summen, die ein anderer aktuell wählbarer Hausrattarif am deutschen Markt bietet. Je Versicherungsfall ist die Entschädigung jedoch auf die vertraglich als Höchstgrenze vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung bleiben unberührt.
Für welche Bereiche gilt die Erweiterte Vorsorge nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem Elementargefahren, Glasbruch, Fahrraddiebstahl, Vorsatz, berufliche und gewerbliche Risiken, Assistance und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, Verträge ohne VHB-Grundlage, Einschlüsse nach dem Prinzip der unbenannten Gefahren oder Allgefahrendeckung sowie die Opferklausel.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026