Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG ist der Hausrat gegen mehrere Grundgefahren abgesichert: Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Ersetzt werden versicherte Sachen, die dadurch zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Ausschluss Krieg, innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch eine der genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Dazu zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie und radioaktive Strahlung – und zwar unabhängig davon, ob zusätzlich noch andere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind grundsätzlich abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub sowie den Versuch einer solchen Tat, durch Leitungswasser und durch Sturm und Hagel.
Was muss mit der versicherten Sache passiert sein, damit gezahlt wird?
Der Versicherer leistet, wenn versicherte Sachen durch eine der genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Sind Kriegsschäden mitversichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Was gilt bei Schäden durch Kernenergie oder innere Unruhen?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sowie Schäden durch innere Unruhen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen von der Versicherung ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026