Wird nach einem Schaden am Hausrat die Wohnung unbewohnbar oder muss aufgeräumt und umgelagert werden, übernimmt die Haftpflichtkasse VVaG in der Hausratversicherung die dafür notwendigen Kosten. Ersetzt werden unter anderem Aufräum-, Hotel-, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungen, Bewachung sowie bestimmte Reparaturkosten – teils zeitlich befristet und der Höhe nach begrenzt.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten in den folgenden Bereichen.
Aufräumungskosten
Versichert sind die Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen. Ebenso versichert sind das Wegräumen und der Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz sowie das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Hotelkosten
Versichert sind Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (zum Beispiel Frühstück, Telefon). Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Transport- und Lagerkosten
Versichert sind Kosten für den Transport und die Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schlossänderungskosten
Versichert sind Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Versichert sind Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 48 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Versichert sind Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Ebenso versichert sind Schäden, die innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden
Versichert sind Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden werden nicht nur die beschädigten Sachen selbst berücksichtigt, sondern auch zahlreiche Folgekosten übernommen. Dazu gehören etwa das Aufräumen und Abtransportieren, das Bewegen anderer Sachen, eine Hotelunterbringung, Transport und Lagerung des Hausrats, Schlossänderungen, Bewachung sowie bestimmte Reparaturen an der Wohnung. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche Höchstgrenzen wie 100 Tage oder 48 Stunden, und bei den Hotelkosten ist die Entschädigung pro Tag auf einen bestimmten Anteil der Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?
Ja, für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon, sofern die sonst ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Ersetzt wird bis zur Wiederbewohnbarkeit, längstens 100 Tage, und pro Tag begrenzt auf 1 Promille der Versicherungssumme, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Wie lange werden Transport- und Lagerkosten für den Hausrat gezahlt?
Die Lagerkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Sind Schlossänderungen versichert, wenn Schlüssel weg sind?
Ja, versichert sind die Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Welche Reparaturkosten an der Wohnung werden übernommen?
Übernommen werden Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder deren Versuch sowie durch Vandalismus innerhalb der Wohnung nach einem Einbruch oder einer Beraubung. Zusätzlich sind Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026