Wie berechnet die Haftpflichtkasse VVaG in der Hausratversicherung die Entschädigung im Schadenfall? Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Versicherungswert ersetzt, bei beschädigten die Reparaturkosten samt Wertminderung. Restwerte und Mehrwertsteuer werden angerechnet bzw. nur bei tatsächlichem Anfall ersetzt, und bei einer Unterversicherung kürzt eine feste Formel die Leistung.
Im Versicherungsfall werden ersetzt:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles;
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles;
- bei sogenannten Schönheitsschäden ein Betrag in Höhe des Minderwerts. Ein solcher Schönheitsschaden liegt vor, wenn die Gebrauchsfähigkeit einer Sache durch den Schaden nicht beeinträchtigt wird und dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist.
Restwerte
Restwerte werden in den zuvor genannten Fällen angerechnet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten gilt die Regelung zur Unterversicherung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer erstattet je nach Schaden entweder den Versicherungswert, die Reparaturkosten mit Wertminderung oder bei Schönheitsschäden den Minderwert. Restwerte werden angerechnet, die Mehrwertsteuer nur bei tatsächlichem Anfall und nicht bei Vorsteuerabzug ersetzt. Die Gesamtleistung ist auf die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt, wobei Kosten auf Weisung unbegrenzt und weitere versicherte Kosten bis zu 10 Prozent zusätzlich erstattet werden. Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich, wenn eine Sache komplett zerstört oder gestohlen wurde?
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie bei der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird sie nicht ersetzt.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert und wurde kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. ist dieser entfallen, wird die Entschädigung anteilig gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Werden Kosten auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt?
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Weisung des Versicherers werden unbegrenzt ersetzt. Ist die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag durch die Sachen bereits ausgeschöpft, werden versicherte Kosten zusätzlich bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026