Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG werden alle noch offenen Raten sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit einer Ratenzahlung in Verzug gerät. Zusätzlich kann der Versicherer für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Ist vereinbart, dass der Jahresbeitrag in Raten gezahlt wird, gilt Folgendes: Gerät der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Außerdem kann der Versicherer für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Jahresbeitrag in Raten zahlt, muss diese pünktlich leisten. Bleibt eine Rate aus und tritt Verzug ein, werden alle restlichen Raten sofort auf einmal fällig. Zusätzlich darf der Versicherer verlangen, dass der Beitrag künftig einmal im Jahr komplett gezahlt wird.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Beitragsrate zu spät zahle?
Gerät der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden alle noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt diese Regelung auch, wenn keine Ratenzahlung vereinbart ist?
Nein, die Regelung greift nur, wenn die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026