Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG wird dem Versicherungsnehmer nicht nur sein eigenes Verhalten zugerechnet, sondern auch die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten. Was diese Personen wissen oder tun, muss sich der Versicherungsnehmer also anrechnen lassen.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person als Repräsentant für den Versicherungsnehmer handelt, gilt deren Wissen und Verhalten so, als wäre es das Wissen und Verhalten des Versicherungsnehmers selbst. Der Versicherungsnehmer kann sich also nicht darauf berufen, von etwas nichts gewusst oder etwas nicht selbst getan zu haben, wenn ein Repräsentant davon Kenntnis hatte oder entsprechend gehandelt hat.
Häufige Fragen
Muss der Versicherungsnehmer für das Verhalten anderer Personen einstehen?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Wird dem Versicherungsnehmer auch das Wissen eines Repräsentanten angerechnet?
Ja, sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten seiner Repräsentanten werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026