Wo kann bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG geklagt werden? Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anrufen; für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht an dessen Wohnort zuständig.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, gilt der gewöhnliche Aufenthalt.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, gilt der gewöhnliche Aufenthalt.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist. Klagt der Versicherungsnehmer, kann er neben den allgemeinen Gerichtsständen auch das Gericht an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt wählen. Klagt jemand gegen den Versicherungsnehmer, ist dagegen ausschließlich das Gericht an dessen Wohnsitz zuständig. Bei betrieblichen Versicherungen kann zusätzlich das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebes angerufen werden.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung können Sie auch das Gericht anrufen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls ein solcher fehlt, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welches Gericht ist zuständig, wenn gegen den Versicherungsnehmer geklagt wird?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Was gilt bei einer betrieblichen Versicherung?
Bei einer betrieblichen Versicherung können Ansprüche zusätzlich bei dem Gericht geltend gemacht werden, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist – der Versicherungsnehmer bei seinen Klagen, der Versicherer bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026