Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG muss der Versicherungsnehmer seine Wohnung in der kalten Jahreszeit heizen und dies ausreichend oft kontrollieren – oder alle wasserführenden Anlagen absperren und entleeren. Wird diese besondere Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit eine der folgenden Pflichten zu erfüllen:
- Er beheizt die Wohnung und kontrolliert dies genügend häufig.
- Oder er sperrt alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen ab, entleert sie und hält sie entleert.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer die genannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den entsprechenden Voraussetzungen berechtigt:
- zu kündigen oder
- ganz oder teilweise leistungsfrei zu sein.
Was bedeutet das konkret?
In der kalten Jahreszeit muss der Versicherungsnehmer entweder für eine beheizte Wohnung sorgen und dies ausreichend oft überprüfen oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. Hält er sich nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Außerdem kann der Versicherer im Schadenfall ganz oder teilweise von seiner Leistung befreit sein.
Häufige Fragen
Was muss ich im Winter mit meiner Wohnung tun?
In der kalten Jahreszeit muss der Versicherungsnehmer die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ kann er alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was passiert, wenn ich diese Winter-Obliegenheit nicht einhalte?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Muss ich die Wohnung zwingend heizen?
Nein, das Heizen mit genügend häufiger Kontrolle ist eine Möglichkeit. Alternativ kann der Versicherungsnehmer alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026