Wenn die Haftpflichtkasse VVaG in der Hausratversicherung einen Schaden ersetzt, geht der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über – jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers und grundsätzlich nicht gegen Personen aus der häuslichen Gemeinschaft. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche form- und fristgerecht sichern und bei der Durchsetzung mitwirken, sonst drohen Leistungskürzungen.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Das gilt nicht, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer hat er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit zur Leistung nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer einen Schaden bezahlt, übernimmt er die Ansprüche, die der Versicherungsnehmer gegen einen Schädiger hat. Gegen Mitbewohner aus der häuslichen Gemeinschaft wird dieser Übergang aber nur geltend gemacht, wenn diese den Schaden vorsätzlich verursacht haben. Der Versicherungsnehmer muss seine Ansprüche form- und fristgerecht sichern und bei der Durchsetzung mitwirken. Tut er das nicht, kann der Versicherer seine Leistung ganz oder teilweise verweigern beziehungsweise kürzen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinen Ansprüchen gegen einen Schädiger, wenn der Versicherer zahlt?
Soweit der Versicherer den Schaden ersetzt, geht der Ersatzanspruch gegen den Dritten auf ihn über. Dieser Übergang darf jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Kann der Versicherer gegen jemanden vorgehen, mit dem ich zusammenlebe?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Was muss ich tun, um meine Ersatzansprüche zu sichern?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zu dessen Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026