Wer sein Fahrrad als Reisegepäck bei einer Annahmestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgibt, ist über die Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG abgesichert: Beschädigungen an solchen aufgegebenen Fahrrädern sind mitversichert.
Beschädigungen an Fahrrädern sind mitversichert, wenn diese als Reisegepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgegeben wurden.
Was bedeutet das konkret?
Gibst du dein Fahrrad als Reisegepäck an einer Annahmestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels ab, besteht Versicherungsschutz für Beschädigungen. Solche Schäden am aufgegebenen Fahrrad sind mitversichert.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrrad versichert, wenn ich es als Reisegepäck abgebe?
Ja, Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgegeben wurden, sind mitversichert.
Welche Schäden am Fahrrad sind in diesem Fall abgedeckt?
Mitversichert sind Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei einer Annahmestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgegeben wurden.
Muss das Fahrrad offiziell aufgegeben worden sein, damit der Schutz greift?
Ja, der Schutz bezieht sich auf Fahrräder, die als Reisegepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgegeben wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026