Bei einem Hausratschaden übernimmt Die Haftpflichtkasse VVaG in der Hausratversicherung zahlreiche Zusatzkosten: von Tierpension und Hotelunterbringung über Lager-, Rückreise- und Umzugskosten bis hin zu Datenrettung, Schlossänderung, Bewachung, Feuerlöschkosten und Tierarztkosten. So bleibt der Versicherungsnehmer nicht auf Folgekosten eines Versicherungsfalls sitzen.
Der Versicherer übernimmt die Kosten bis zu 2 Prozent der Versicherungssumme für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder eine ähnliche Unterbringung. Diese Übernahme gilt bis zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung im Schadenfall
- Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung werden ohne zeitliche Begrenzung ersetzt.
- Die Tageshöchstentschädigung ist auf maximal 2,5 Promille der Versicherungssumme begrenzt.
- Die Kosten werden nur dann ersetzt, wenn es sich bei der versicherten Wohnung um den ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers handelt.
Lagerkosten
Infolge eines Versicherungsfalles erforderliche Lagerkosten werden bis zu 12 Monaten übernommen.
Rückreisekosten
- Der Versicherer ersetzt Mehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
- Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Schadenort notwendig macht.
- Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder geschäftlich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen und höchstens 6 Wochen.
- Mehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Telefonkosten nach einem Einbruchdiebstahl
Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das dort vorhandene Telefon vom Täter benutzt, ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefonkosten bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Datenrettungskosten
- Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen, die zumindest auch für die private Nutzung bestimmt sind. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
- Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
- Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien);
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
- Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
- Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten je Versicherungsfall bis zu 2 Prozent der Versicherungssumme.
Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren
Versichert sind auch Kosten für Schlossänderungen an Türen auf dem Versicherungsgrundstück bis 1.000 EUR.
Kostenpauschale
Ab einer Entschädigung in Höhe von 1.000 EUR erstattet der Versicherer einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 EUR.
Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
Mitversichert sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten ist. Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser. Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.
Bewachungskosten
Notwendig werdende Bewachungskosten infolge eines versicherten Schadenereignisses sind mitversichert, soweit der Versicherungsnehmer diese Maßnahme für geboten halten durfte, um weitergehende Schäden zu vermeiden.
Umzugskosten nach einem Versicherungsfall
Übernommen werden auch infolge eines Versicherungsfalles erforderliche Umzugskosten bei Unbewohnbarkeit der versicherten Wohnung.
Gebäudebeschädigungen bei Rettungsmaßnahmen
Mitversichert sind Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der versicherten Wohnung entstanden sind durch:
- Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem versicherten Hausratschaden,
- Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat,
- Vandalismus innerhalb der versicherten Wohnung nach einem Einbruch oder nach einer Beraubung.
Kostenübernahme im Sachverständigenverfahren
Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR, so ersetzt der Versicherer 80 Prozent der durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens, maximal 10.000 EUR.
Feuerlöschkosten
Mitversichert sind Feuerlöschkosten, die z. B. von der Feuerwehr oder anderen Institutionen im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht werden.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für provisorische Maßnahmen, um versicherte Sachen zu schützen.
Mehrkosten infolge Preissteigerung
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Tierarztkosten
- Der Versicherer ersetzt die nachgewiesenen Kosten für die Behandlung der genannten Haustiere, sofern sie unmittelbar durch einen Versicherungsfall verursacht wurden.
- Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden an der Wohnung übernimmt der Versicherer viele Folgekosten, damit der Versicherungsnehmer nicht auf zusätzlichen Ausgaben sitzenbleibt. Dazu zählen etwa die Unterbringung von Haustieren, ein Hotelaufenthalt, Lager- und Umzugskosten, Rückreisen aus dem Urlaub, Datenrettung, Schlossänderungen, Bewachung, Feuerlöschkosten, provisorische Schutzmaßnahmen sowie Tierarztkosten. Für viele dieser Leistungen gelten bestimmte Höchstgrenzen, Prozentsätze oder Zeitfenster. Manche Punkte sind nur unter bestimmten Voraussetzungen oder bis zu festen Beträgen ersetzbar.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten nach einem Schaden zeitlich begrenzt?
Nein, Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung werden ohne zeitliche Begrenzung ersetzt. Die Tageshöchstentschädigung liegt bei maximal 2,5 Promille der Versicherungssumme, und die versicherte Wohnung muss der ständige Wohnsitz des Versicherungsnehmers sein.
Ab wann gilt ein Schaden als erheblich für die Erstattung von Rückreisekosten?
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Schadenort notwendig macht.
Sind Kosten für die Behandlung von Haustieren nach einem Schaden mitversichert?
Ja, der Versicherer ersetzt die nachgewiesenen Kosten für die Behandlung der genannten Haustiere, sofern diese unmittelbar durch einen Versicherungsfall verursacht wurden. Nutztiere und exotische Tiere sind ausgeschlossen, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Wie hoch ist die Kostenpauschale im Schadenfall?
Ab einer Entschädigung in Höhe von 1.000 EUR erstattet der Versicherer einen Pauschalbetrag von 50 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026