Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG sind Wertsachen und Bargeld je Versicherungsfall auf insgesamt 50 Prozent der Versicherungssumme entschädigt, wobei eine andere Grenze vereinbart werden kann. Für Wertsachen außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gelten zusätzliche Höchstbeträge: 3.000 Euro für Bargeld, 10.000 Euro für Urkunden und Wertpapiere sowie 40.000 Euro für Schmuck, Edelsteine und Gold.
Die Entschädigung für Wertsachen und Bargeld ist je Versicherungsfall auf insgesamt 50 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
Zusätzlich ist die Entschädigung für bestimmte Wertsachen je Versicherungsfall begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener Wertschutzschränke befinden, und zwar auf:
- 3.000 EUR für Bargeld sowie für auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 10.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 40.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen und Bargeld zahlt der Versicherer je Versicherungsfall höchstens 50 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht eine abweichende Grenze vereinbart wurde. Werden bestimmte Wertsachen nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten zusätzliche Höchstbeträge je nach Art des Gegenstands. So sind zum Beispiel Bargeld, Urkunden oder Schmuck außerhalb eines Wertschutzschranks jeweils nur bis zu einem festgelegten Betrag entschädigt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Anteil der Versicherungssumme sind Wertsachen und Bargeld abgesichert?
Die Entschädigung für Wertsachen und Bargeld ist je Versicherungsfall auf insgesamt 50 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
Wie viel wird für Bargeld erstattet, das nicht im Wertschutzschrank liegt?
Für Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gilt eine Grenze von 3.000 EUR je Versicherungsfall. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Welcher Höchstbetrag gilt für Schmuck und Gold außerhalb des Wertschutzschranks?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin gilt außerhalb verschlossener Wertschutzschränke eine Grenze von 40.000 EUR je Versicherungsfall.
Was gilt für Urkunden und Wertpapiere?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere ist die Entschädigung außerhalb verschlossener Wertschutzschränke auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026