Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG sorgt die Besitzstandsgarantie dafür, dass ein Schaden nach den Bedingungen des direkten Vorvertrags reguliert wird, wenn der Versicherungsnehmer dort einen besseren Versicherungsumfang gehabt hätte. Sie greift nur bei lückenlosem Versicherungsschutz für ein inländisches Risiko und ist für zahlreiche Fälle wie Vorsatz, gewerbliche Risiken, Elementar- und Glasschäden ausgeschlossen.
Stellt sich bei einem Schadenfall heraus, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, reguliert die Haftpflichtkasse nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags. Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellen.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
- der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war;
- die bei der Haftpflichtkasse versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- Vorsatz;
- beruflichen und gewerblichen Risiken;
- Assistance- und sonstigen versicherungsfremden Dienstleistungen, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit;
- Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder der „Allgefahrendeckung“, der „Reisegepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“;
- Verträgen, die nicht auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden;
- Fahrraddiebstahl sowie der Beschädigung von Fahrrädern;
- Elementarschäden;
- Glasschäden;
- Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden;
- Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden;
- der Opferklausel.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem alten Hausratvertrag in einem bestimmten Punkt besser abgesichert gewesen wären, richtet sich die Regulierung eines Schadens nach den Bedingungen dieses Vorvertrags. Dafür müssen Sie die Bedingungen des früheren Versicherers vorlegen. Die Garantie funktioniert allerdings nur, wenn der Schutz lückenlos war, es sich um ein inländisches Risiko handelt und die hier vereinbarte Versicherungssumme die Obergrenze bleibt. Für eine ganze Reihe von Fällen, etwa Vorsatz, gewerbliche Risiken, Elementar- oder Glasschäden, gilt die Besitzstandsgarantie nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein alter Hausratvertrag besseren Schutz bot als der neue?
Zeigt sich im Schadenfall, dass Sie durch die Bedingungen des direkten Vorvertrags einen besseren Versicherungsumfang gehabt hätten, reguliert die Haftpflichtkasse nach den Bedingungen des letzten Vertragsstandes dieses Vorvertrags. Dafür müssen Sie die Bedingungen des Vorversicherers vorlegen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Besitzstandsgarantie erfüllt sein?
Der Versicherungsschutz muss ununterbrochen bestanden haben, der Vorvertrag muss für ein inländisches Risiko abgeschlossen worden sein, und die bei der Haftpflichtkasse versicherte Versicherungssumme stellt die Höchstersatzleistung dar.
Für welche Schäden gilt die Besitzstandsgarantie nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem Vorsatz, berufliche und gewerbliche Risiken, Assistance- und versicherungsfremde Dienstleistungen, Allgefahren- oder Reisegepäck- und Elektronikdeckungen, Fahrraddiebstahl und -beschädigung, Elementarschäden, Glasschäden, bestimmte Selbstbeteiligungen sowie die Opferklausel.
Bin ich verpflichtet, die alten Vertragsbedingungen einzureichen?
Ja, im Fall der Besitzstandsgarantie muss der Versicherungsnehmer die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung stellen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026