Wie viel zahlt Die Haftpflichtkasse VVaG in der Hausratversicherung für Balkonkraftwerke? Für steckerfertige Mini-PV-Anlagen, auch Steckersolaranlagen genannt, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf höchstens 3.500 EUR begrenzt.
Die Entschädigung für Balkonkraftwerke – also sogenannte Steckersolaranlagen beziehungsweise steckerfertige Mini-PV-Anlagen – ist je Versicherungsfall auf 3.500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Sind Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung mitversichert, gilt für sie eine besondere Höchstgrenze. Für steckerfertige Mini-PV-Anlagen leistet der Versicherer pro Versicherungsfall maximal 3.500 EUR.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Balkonkraftwerke versichert?
Für Balkonkraftwerke ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf höchstens 3.500 EUR begrenzt.
Was zählt hier als Balkonkraftwerk?
Als Balkonkraftwerke gelten sogenannte Steckersolaranlagen, also steckerfertige Mini-PV-Anlagen.
Gilt die Höchstgrenze pro Jahr oder pro Schadenfall?
Die Begrenzung von 3.500 EUR gilt je Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026