Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG gelten für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Gold, Antiquitäten und Wertpapiere besondere Entschädigungsgrenzen: Insgesamt sind je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme erstattbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Liegen die Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks, gelten zusätzliche Höchstbeträge – etwa 1.500 EUR für Bargeld, 3.750 EUR für Urkunden und 20.000 EUR für Schmuck und Gold.
Versicherte Wertsachen
Als Wertsachen gelten:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge; ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt.
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits zu den Schmuck- und Edelmetallsachen gehören.
- Antiquitäten, also Sachen, die über 100 Jahre alt sind; ausgenommen sind jedoch Möbelstücke.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die
- durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder die European Certification Body GmbH (ECB·S) anerkannt sind und
- als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 1.500 EUR für Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge; ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt.
- 3.750 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
- 20.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Was bedeutet das konkret?
Zu den Wertsachen zählen unter anderem Bargeld, Urkunden, Schmuck, Edelmetalle, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten über 100 Jahre – Möbelstücke aber nicht. Für die Erstattung solcher Wertsachen gilt insgesamt eine Grenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bewahrt man Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschranks auf, gelten zusätzlich niedrigere Höchstbeträge je Wertsachenart. Ein Wertschutzschrank muss dabei anerkannt sein und bestimmte Anforderungen an Gewicht oder Verankerung erfüllen.
Häufige Fragen
Wie viel wird für Wertsachen insgesamt erstattet?
Für Wertsachen gilt eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Höchstbeträge gelten, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Befinden sich Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, gilt je Versicherungsfall: 1.500 EUR für Bargeld und geladene Geldbeträge, 3.750 EUR insgesamt für Urkunden und Wertpapiere sowie 20.000 EUR insgesamt für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und alle Sachen aus Gold und Platin.
Zählen Möbelstücke zu den versicherten Antiquitäten?
Nein. Antiquitäten sind Sachen, die über 100 Jahre alt sind – Möbelstücke sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder die European Certification Body GmbH (ECB·S) anerkannt sein. Als freistehender Schrank muss er mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder als Einmauerschrank bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026