Wenn bei der Haftpflichtkasse in der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung durch einen unvorhersehbaren Netzausfall die Energiezufuhr unterbrochen wird und dadurch Gefrier- und Kühlgut verdirbt, leistet der Versicherer Entschädigung – vorausgesetzt, der Stromausfall ist vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert.
Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an Gefrier- und Kühlgut. Voraussetzung ist, dass diese Schäden durch eine unvorhersehbare Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) entstehen.
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Versicherungsort
Was bedeutet das konkret?
Verdirbt eingelagertes Gefrier- oder Kühlgut, weil unerwartet der Strom ausfällt, ersetzt der Versicherer den dadurch entstandenen Schaden. Wichtig ist dabei, dass der Netzausfall unvorhersehbar war. Zusätzlich muss der Stromanbieter oder eine entsprechende Einrichtung den Ausfall dokumentiert haben.
Häufige Fragen
Wird verdorbenes Gefriergut nach einem Stromausfall ersetzt?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an Gefrier- und Kühlgut, die durch eine unvorhersehbare Unterbrechung der Energiezufuhr entstehen.
Muss der Stromausfall nachgewiesen werden?
Ja, der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Ist jeder Stromausfall abgedeckt?
Versichert ist der Schaden bei einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Energiezufuhr. Der Netzausfall muss zudem dokumentiert sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026