Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG zählen zum Versicherungsort auch Bankschließfächer in Deutschland, gewerblich genutzte Räume auf dem Versicherungsgrundstück, privat genutzte Garagen am Wohnort sowie die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus – jeweils mit eigenen Entschädigungsgrenzen und Voraussetzungen.
Versicherte Sachen in Bankschließfächern, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, sind bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme gegen die versicherten Gefahren mitversichert. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank.
Erweiterte Außenversicherung
- Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten als nicht vorübergehend.
- Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 100 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
Gewerblich genutzte Räume
Ausschließlich beruflich und gewerblich genutzte Räume gehören zur Wohnung. Das gilt auch dann, wenn diese über einen weiteren oder separaten Eingang zu betreten sind. Voraussetzung ist, dass sich die Räume auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Die Entschädigung für versicherte Sachen in diesen Räumen ist begrenzt auf 20.000 EUR.
Garagen am Wohnort
Auch privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort hinzugerechnet, soweit sich diese am Wohnort (politische Gemeinde) des Versicherungsnehmers befinden.
Sachen in vermieteter Einliegerwohnung
- Die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus gehört zum Versicherungsort. Die Wohnfläche der Einliegerwohnung wird bei der Berechnung der Wohnfläche nicht berücksichtigt.
- Versicherte Sachen innerhalb der Einliegerwohnung sind explizit im Versicherungsschein zu nennen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Hausrat von Mietern und Untermietern sowie für fremdes Eigentum in der Einliegerwohnung.
- Wertsachen und Hotelkosten sind nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Neben der eigenen Wohnung sind auch weitere Orte in den Versicherungsschutz einbezogen: Sachen im Bankschließfach in Deutschland bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme, allerdings nachrangig zu einem Anspruch gegen die Bank. Beruflich oder gewerblich genutzte Räume auf dem Grundstück zählen zur Wohnung, hier gilt eine Grenze von 20.000 EUR. Auch privat genutzte Garagen am Wohnort und die vermietete Einliegerwohnung im eigenen Einfamilienhaus gehören dazu, wobei für die Einliegerwohnung bestimmte Bedingungen und Ausschlüsse gelten.
Häufige Fragen
Sind Wertsachen im Bankschließfach mitversichert?
Ja, versicherte Sachen in Bankschließfächern innerhalb Deutschlands sind bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme gegen die versicherten Gefahren mitversichert. Diese Deckung besteht jedoch subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank.
Wie hoch ist die Entschädigung für gewerblich genutzte Räume?
Für versicherte Sachen in ausschließlich beruflich und gewerblich genutzten Räumen ist die Entschädigung auf 20.000 EUR begrenzt. Voraussetzung ist, dass sich die Räume auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Zählt meine Garage zum Versicherungsort?
Privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort hinzugerechnet, soweit sie sich am Wohnort, also in der politischen Gemeinde des Versicherungsnehmers, befinden.
Ist der Hausrat in einer vermieteten Einliegerwohnung mitversichert?
Die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus gehört zum Versicherungsort, und versicherte Sachen darin müssen im Versicherungsschein genannt werden. Nicht versichert sind jedoch der Hausrat von Mietern und Untermietern, fremdes Eigentum sowie Wertsachen und Hotelkosten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026