Ziehen Kinder aus der gemeinsamen Wohnung aus und gründen innerhalb Deutschlands einen eigenen Hausstand, stellt die Haftpflichtkasse VVaG in ihrer Hausratversicherung eine kostenfreie Vorsorgesumme von 25 Prozent der Versicherungssumme bereit – zeitlich befristet auf ein Jahr nach Umzugsbeginn.
Ziehen Kinder, die in der Wohnung des Versicherungsnehmers leben, aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung aus und gründen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einen eigenen Hausstand, wird eine kostenfreie Vorsorgesumme in Höhe von 25 Prozent der Versicherungssumme zur Verfügung gestellt.
Der Versicherungsschutz erlischt ohne weitere Mitteilung ein Jahr nach Umzugsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Haushalt lebende Kinder ausziehen und in Deutschland einen eigenen Hausstand gründen, gibt es dafür kostenlos zusätzlichen Schutz. Dieser beträgt 25 Prozent der Versicherungssumme. Der Schutz gilt nur zeitlich begrenzt und endet automatisch ein Jahr nach Beginn des Umzugs.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Vorsorgesumme, wenn ein Kind einen eigenen Haushalt gründet?
Es wird eine kostenfreie Vorsorgesumme in Höhe von 25 Prozent der Versicherungssumme zur Verfügung gestellt.
Gilt der Schutz auch, wenn das Kind ins Ausland zieht?
Nein, die Vorsorgesumme gilt nur, wenn die Kinder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einen eigenen Hausstand gründen.
Wie lange besteht der Versicherungsschutz für den neuen Hausstand?
Der Versicherungsschutz erlischt ohne weitere Mitteilung ein Jahr nach Umzugsbeginn.
Muss man das Ende des Schutzes gesondert mitgeteilt bekommen?
Nein, der Schutz endet automatisch ein Jahr nach Umzugsbeginn, ohne dass es dazu eine weitere Mitteilung gibt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026