Nach einem Schadenfall in der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer das Versicherungsverhältnis kündigen – etwa nach einer Schadenersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Die Kündigung muss in Textform binnen eines Monats erfolgen und wird je nach Kündigendem zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage eingegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätester Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach bestimmten Ereignissen im Zusammenhang mit einem Schadenfall dürfen beide Vertragsseiten das Versicherungsverhältnis beenden. Dazu zählen eine geleistete Schadenersatzzahlung, eine zu Unrecht abgelehnte Freistellung sowie eine gerichtlich zugestellte Klage. Die Kündigung muss in Textform und innerhalb eines Monats erfolgen. Wann sie wirksam wird, hängt davon ab, ob der Versicherungsnehmer oder der Versicherer kündigt.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf nach einem Schadenfall gekündigt werden?
Gekündigt werden kann, wenn der Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet hat, wenn er den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung nach einem Schadenfall?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann gilt eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024