Was leistet die Bauherren-Haftpflichtversicherung (BAU) der Haftpflichtkasse? Abgedeckt sind unter anderem Abwasserschäden inklusive Rückstau des Straßenkanals, das Bauen in eigener Regie mit Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe, Leitungs- und Senkungsschäden sowie eine wählbare Versicherungssumme.
- Abwasserschäden inklusive Rückstau des Straßenkanals: in allen Tarifen enthalten.
- Bauen in eigener Regie: Eigenleistungen, Nachbarschaftshilfe bis 25.000 €, zuschlagsfrei; Eigenleistungen, Nachbarschaftshilfe über 25.000 €, gegen Zuschlag; persönliche gesetzliche Haftpflicht der Bauhelfer: in allen Tarifen enthalten.
- Versicherungssumme alternativ 3, 5 oder 10 Mio. € wählbar (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden): in allen Tarifen enthalten.
- Gesetzliche Haftpflicht des VN als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk: in allen Tarifen enthalten.
- Kraftfahrzeuge soweit diese Fahrzeuge nicht versicherungs- und zulassungspflichtig sind: in allen Tarifen enthalten.
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h; nur auf nicht öffentlichen Plätzen verkehrende Fahrzeuge, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit; Krankenfahrstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen und Kinderfahrzeuge bis 20 km/h: in allen Tarifen enthalten.
- Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV: in allen Tarifen enthalten.
- Leitungsschäden (Erdleitungen sowie elektrische Frei- und Oberleitungen): in allen Tarifen enthalten.
- Senkungsschäden oder Erdrutschungen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Die BAU-Haftpflicht der Haftpflichtkasse schützt Bauherren vor Schadenersatzansprüchen rund um das Bauvorhaben. Versichert sind unter anderem Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe, die Haftpflicht der Bauhelfer sowie Leitungs- und Senkungsschäden. Die Versicherungssumme kann mit 3, 5 oder 10 Mio. € gewählt werden. Eigenleistungen bis 25.000 € sind zuschlagsfrei, darüber gegen Zuschlag.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Wert sind Eigenleistungen zuschlagsfrei?
Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe sind bis 25.000 € zuschlagsfrei, über 25.000 € gegen Zuschlag.
Sind Bauhelfer mitversichert?
Ja, die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Bauhelfer ist abgedeckt.
Welche Versicherungssummen sind wählbar?
Alternativ 3, 5 oder 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Sind Senkungs- und Leitungsschäden versichert?
Ja, Leitungsschäden (Erdleitungen sowie elektrische Frei- und Oberleitungen) sowie Senkungsschäden oder Erdrutschungen sind mitversichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Bauherrenhaftpflichtversicherung 2019