Bei der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse endet der Versicherungsschutz für ein Risiko, sobald dieses Risiko vollständig und dauerhaft entfällt. Für den Beitrag ist entscheidend, wann der Versicherer vom Wegfall erfährt.
Fallen versicherte Risiken vollständig und dauerhaft weg, so erlischt die Versicherung in Bezug auf diese Risiken.
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Risiko dauerhaft und komplett nicht mehr besteht, endet dafür der Versicherungsschutz automatisch. Der Versicherer darf den Beitrag jedoch bis zu dem Zeitpunkt berechnen, an dem er von diesem Wegfall erfährt. Maßgeblich ist also nicht der tatsächliche Wegfall, sondern die Kenntnis des Versicherers davon.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung in Bezug auf diese Risiken.
Bis wann muss der Beitrag noch gezahlt werden, wenn ein Risiko wegfällt?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Reicht es aus, dass das Risiko nur vorübergehend wegfällt?
Nein, die Regelung greift nur, wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024