Wie lange läuft die Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse und wann endet sie? Der Vertrag gilt für die im Versicherungsschein genannte Zeit. Bei mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird; bei kürzerer Laufzeit endet er ohne Kündigung, und bei mehr als drei Jahren gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Die Verlängerung entfällt nur dann, wenn dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Einer Kündigung bedarf es dafür nicht.
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der Angabe im Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Ist die Laufzeit kürzer als ein Jahr, endet der Vertrag von selbst zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer bereits zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen Vertrag kündigen, der kürzer als ein Jahr läuft?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag ohne Kündigung zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der automatischen Verlängerung?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer zugegangen sein, damit sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig beenden?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024