Bei der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse sind im Rahmen der Die Haftpflichtkasse Umweltschadenversicherung die Kosten für die Sanierung von Umweltschäden abgedeckt – etwa an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Böden. Erstattet werden primäre, ergänzende und Ausgleichssanierung, wobei die Ausgleichssanierung auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt ist. Auch Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts- und Gerichtskosten sind eingeschlossen.
Versichert sind im Rahmen des geregelten Leistungsumfangs die nachfolgend genannten Kosten. Eingeschlossen sind dabei notwendige Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten.
Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern
Versichert sind:
- die Kosten für die „primäre Sanierung“. Damit sind Sanierungsmaßnahmen gemeint, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beeinträchtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen.
- die Kosten für die „ergänzende Sanierung“. Das sind Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt.
- die Kosten für die „Ausgleichssanierung“. Das sind Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen. Diese Verluste entstehen vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. „Zwischenzeitliche Verluste“ sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen ihre ökologischen Aufgaben oder ihre Funktionen für andere natürliche Ressourcen nicht erfüllen können, solange die Maßnahmen der primären bzw. der ergänzenden Sanierung ihre Wirkung nicht entfaltet haben.
Die Kosten für die Ausgleichssanierung werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und der Jahreshöchstersatzleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Sanierung von Schädigungen des Bodens
Versichert sind die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen, die zumindest sicherstellen, dass die betreffenden Schadstoffe beseitigt, kontrolliert, eingedämmt oder vermindert werden. Damit soll erreicht werden, dass der geschädigte Boden kein erhebliches Risiko einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit mehr darstellt. Zu berücksichtigen ist dabei die zum Zeitpunkt der Schädigung gegebene gegenwärtige oder zugelassene zukünftige Nutzung des Bodens.
Die genannten Kosten für Umweltschäden, die auf Grundstücken des Versicherungsnehmers oder am Grundwasser eintreten, sind nur nach besonderer Vereinbarung versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten, um Umweltschäden zu sanieren – bei geschützten Arten, Lebensräumen, Gewässern und beim Boden. Dabei sind drei Formen der Sanierung genannt: die primäre Sanierung zur Wiederherstellung des Ausgangszustands, die ergänzende Sanierung als Ausgleich, wenn die primäre nicht ausreicht, und die Ausgleichssanierung für zwischenzeitliche Verluste. Zusätzlich sind notwendige Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten eingeschlossen; für Schäden am eigenen Grundstück oder am Grundwasser ist eine besondere Vereinbarung nötig.
Häufige Fragen
Welche Nebenkosten sind bei einer Sanierung mitversichert?
Eingeschlossen sind die notwendigen Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten der Ausgleichssanierung übernommen?
Sie werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und der Jahreshöchstersatzleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Was ist der Unterschied zwischen primärer und ergänzender Sanierung?
Die primäre Sanierung soll die geschädigten natürlichen Ressourcen und Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen. Die ergänzende Sanierung gleicht aus, wenn die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung führt.
Sind auch Umweltschäden auf dem eigenen Grundstück versichert?
Die genannten Kosten für Umweltschäden auf Grundstücken des Versicherungsnehmers oder am Grundwasser sind nur nach besonderer Vereinbarung versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024