Bei der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt: Wer Ratenzahlung des Jahresbeitrags vereinbart hat und mit einer Rate in Verzug gerät, muss sofort alle noch offenen Raten begleichen. Zusätzlich kann der Versicherer für die Zukunft auf jährliche Beitragszahlung umstellen.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
Darüber hinaus kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Jahresbeitrag in Raten zahlen und eine Rate nicht rechtzeitig begleichen, geraten Sie in Verzug. In diesem Fall werden sofort alle noch offenen Raten fällig. Zusätzlich darf der Versicherer verlangen, dass Sie künftig den Beitrag jährlich in einer Summe zahlen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine vereinbarte Beitragsrate nicht rechtzeitig zahle?
Kommen Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden alle noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer nach einem Zahlungsverzug die Ratenzahlung beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt die sofortige Fälligkeit nur bei vereinbarter Ratenzahlung?
Ja, diese Regelung greift, wenn die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024