Bei einem versicherten Umweltschaden übernimmt Die Haftpflichtkasse im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, wehrt unberechtigte Ansprüche von Behörden oder Dritten ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen frei. Steht die Verpflichtung mit bindender Wirkung fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen; auch die Verfahrens- und Prozessführung sowie Verteidigerkosten in bestimmten Strafverfahren sind abgedeckt.
Der Versicherungsschutz umfasst drei Leistungen:
- die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung,
- die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme,
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten.
Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen sind berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Sanierung und Kostentragung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse oder Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgibt oder schließt, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben, die ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinen.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit über Sanierungs- oder Kostentragungsverpflichtungen gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Er führt das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der oder das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber Behörden oder Dritten. Berechtigt ist eine solche Verpflichtung, wenn sie auf Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich beruht und den Versicherer bindet. Steht die Verpflichtung mit bindender Wirkung fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Der Versicherer darf zudem Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abgeben, Verfahren führen und in bestimmten Strafverfahren die Verteidigerkosten tragen.
Häufige Fragen
Wann muss der Versicherer den Versicherungsnehmer von einer Forderung freistellen?
Sobald die Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt ist, muss er den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Sind Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers wirksam?
Anerkenntnisse oder Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgibt oder schließt, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Wer führt ein Verwaltungsverfahren oder einen Rechtsstreit über die Sanierungsverpflichtung?
Kommt es zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit über Sanierungs- oder Kostentragungsverpflichtungen, ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt und führt das Verfahren im Namen des Versicherungsnehmers.
Werden Verteidigerkosten in einem Strafverfahren übernommen?
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, das eine versicherte Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024