Bei der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt der Beitrag als rechtzeitig gezahlt, wenn er zum Fälligkeitstag per SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer der berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Was gilt, wenn der Einzug scheitert oder das Lastschriftmandat widerrufen wurde, klärt dieser Abschnitt.
Ist vereinbart, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Beitrag kann zum Fälligkeitstag eingezogen werden.
- Der Versicherungsnehmer widerspricht einer berechtigten Einziehung nicht.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung dennoch als rechtzeitig. Voraussetzung ist, dass sie unverzüglich erfolgt, nachdem der Versicherer in Textform zur Zahlung aufgefordert hat.
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag per Lastschrift eingezogen wird, gilt die Zahlung als pünktlich, sobald der Betrag am Fälligkeitstag abgebucht werden kann und man dem Einzug nicht widerspricht. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern man nach einer schriftlichen Aufforderung sofort zahlt. Hat man den Einzug dagegen selbst zu verantworten – etwa durch Widerruf des Mandats – darf der Versicherer künftig eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt mein Beitrag beim Lastschriftverfahren als rechtzeitig gezahlt?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden fehlschlägt?
Dann ist die Zahlung trotzdem noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem der Versicherer Sie in Textform zur Zahlung aufgefordert hat.
Was gilt, wenn ich das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe?
Kann der Beitrag deshalb nicht eingezogen werden – oder haben Sie aus anderen Gründen zu vertreten, dass kein Einzug möglich ist –, darf der Versicherer künftig eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Muss ich den Beitrag von selbst überweisen, wenn der Einzug scheitert?
Nein. Zur Übermittlung des Beitrags sind Sie erst verpflichtet, wenn Sie vom Versicherer in Textform dazu aufgefordert worden sind.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024