Nach einem Versicherungsfall in der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa nachdem Sanierungskosten gezahlt wurden oder eine entsprechende Klage zugestellt wurde. Für die Kündigung gilt Schriftform und eine Frist von einem Monat.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung von Sanierungskosten oder nach der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer Sanierungskosten gezahlt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch auf Erstattung von Sanierungskosten zugestellt wird, können beide Seiten den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats nach der Zahlung oder der Klagezustellung zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort wirksam – er kann aber einen späteren Zeitpunkt bestimmen, höchstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird dies erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Zahlung von Sanierungskosten geleistet hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch auf Erstattung von Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist und Form gelten für die Kündigung?
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Zahlung von Sanierungskosten oder nach der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Sie wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann greift eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024