Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse startet der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer zahlt den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig. Der in Rechnung gestellte Beitrag schließt die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsteuer ein.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese hat der Versicherungsnehmer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt ab dem Datum, das im Versicherungsschein steht – allerdings nur, wenn der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Im Beitrag ist außerdem die Versicherungsteuer enthalten, die der Versicherungsnehmer in der gesetzlich festgelegten Höhe zahlen muss.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Was muss ich tun, damit der Schutz tatsächlich startet?
Der Versicherungsnehmer muss den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Nur dann beginnt der Versicherungsschutz zum genannten Zeitpunkt.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024