Bei einem versicherten Umweltschaden übernimmt Die Haftpflichtkasse in der Grundbesitzerhaftpflicht die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Forderungen und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen. Der Versicherer führt Verwaltungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten im Namen des Versicherungsnehmers und trägt bei gewünschter Verteidigung im Strafverfahren die Kosten des Verteidigers.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungen:
- die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
- die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten
Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen sind dann berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich zur Sanierung und Kostentragung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse oder Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne das Anerkenntnis oder den Vergleich bestanden hätte.
Ist die Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, im Namen des Versicherungsnehmers alle Erklärungen abzugeben, die ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinen.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit über Sanierungs- oder Kostentragungsverpflichtungen gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Er führt das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der oder das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen frei. Berechtigt sind solche Verpflichtungen, wenn sie sich aus Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich ergeben und den Versicherer binden. Steht die Verpflichtung mit bindender Wirkung fest, muss der Versicherer innerhalb von zwei Wochen freistellen. Der Versicherer darf zudem Verwaltungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten im Namen des Versicherungsnehmers führen und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten eines Verteidigers im Strafverfahren.
Häufige Fragen
Welche Leistungen erbringt der Versicherer bei einem Umweltschaden?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten.
Wann gelten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen als berechtigt?
Sie sind berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich zur Sanierung und Kostentragung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers binden diesen nur, soweit der Anspruch auch ohne sie bestanden hätte.
In welcher Frist muss der Versicherer freistellen?
Ist die Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss er den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Übernimmt der Versicherer die Kosten eines Verteidigers im Strafverfahren?
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024