Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt als Versicherungsfall der Die Haftpflichtkasse Umweltschadensversicherung die nachprüfbare erste Feststellung des Umweltschadens – etwa durch den Versicherungsnehmer, die zuständige Behörde oder einen sonstigen Dritten. Entscheidend ist, dass diese Feststellung während der Wirksamkeit der Versicherung erfolgt.
Als Versicherungsfall gilt die nachprüfbare erste Feststellung des Umweltschadens. Diese Feststellung kann erfolgen durch:
- den Versicherungsnehmer,
- die zuständige Behörde oder
- einen sonstigen Dritten.
Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt bereits die Ursache oder der Umfang des Schadens erkennbar war. Ebenso ist nicht entscheidend, ob bereits eine Pflicht zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen erkennbar war.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall liegt vor, sobald ein Umweltschaden zum ersten Mal nachprüfbar festgestellt wird. Diese Feststellung kann durch den Versicherungsnehmer selbst, durch die zuständige Behörde oder durch einen anderen Dritten erfolgen. Wichtig ist dabei nur, dass die Feststellung während der Laufzeit der Versicherung geschieht. Ob Ursache, Umfang oder eine Sanierungspflicht zu diesem Zeitpunkt schon erkennbar sind, spielt keine Rolle.
Häufige Fragen
Wann liegt bei einem Umweltschaden ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, sobald der Umweltschaden zum ersten Mal nachprüfbar festgestellt wird. Diese Feststellung muss während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten.
Wer kann den Umweltschaden feststellen?
Die erste Feststellung kann durch den Versicherungsnehmer, die zuständige Behörde oder einen sonstigen Dritten erfolgen.
Muss die Ursache oder der Umfang des Schadens bei Feststellung schon bekannt sein?
Nein. Es kommt nicht darauf an, ob zum Zeitpunkt der Feststellung bereits die Ursache, der Umfang des Schadens oder eine Pflicht zu Sanierungsmaßnahmen erkennbar war.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024