Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse bleibt der Versicherungsschutz auch nach Ende des Vertrags für bereits eingetretene, aber noch nicht festgestellte Umweltschäden bestehen – und zwar drei Jahre lang. Diese Nachhaftung greift, wenn das versicherte Risiko wegfällt oder eine Kündigung erfolgt, und richtet sich nach dem unverbrauchten Teil der Versicherungssumme.
Endet das Versicherungsverhältnis, weil das versicherte Risiko vollständig oder dauernd wegfällt, oder durch Kündigung des Versicherers oder des Versicherungsnehmers, so bleibt der Versicherungsschutz für bestimmte Umweltschäden weiter bestehen. Erfasst sind Umweltschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses aber noch nicht festgestellt waren. Dafür gelten folgende Maßgaben:
- Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer von 3 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
- Der Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfangs. Er gilt in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Diese Regelung gilt entsprechend, wenn während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses ein versichertes Risiko teilweise wegfällt. In diesem Fall ist auf den Zeitpunkt des Wegfalls des versicherten Risikos abzustellen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Vertrag endet – etwa weil das versicherte Risiko wegfällt oder gekündigt wird – schützt die Nachhaftung weiterhin gegen Umweltschäden, die schon während der Vertragslaufzeit passiert sind, aber erst später bemerkt werden. Dieser Schutz läuft noch drei Jahre ab Vertragsende weiter. Maßgeblich sind dabei der zuletzt geltende Versicherungsumfang und der noch nicht verbrauchte Teil der Versicherungssumme aus dem letzten Versicherungsjahr. Fällt ein Risiko nur teilweise weg, gilt dasselbe – dann zählt der Zeitpunkt dieses teilweisen Wegfalls.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Schutz nach Ende des Vertrags noch?
Der Versicherungsschutz besteht noch für die Dauer von 3 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Welche Umweltschäden sind von der Nachhaftung erfasst?
Erfasst sind Umweltschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags aber noch nicht festgestellt waren.
In welcher Höhe besteht während der Nachhaftungszeit Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt im Rahmen des bei Beendigung geltenden Versicherungsumfangs und in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Was gilt, wenn ein Risiko während der Laufzeit nur teilweise wegfällt?
Dann gilt die Nachhaftungsregelung entsprechend, wobei auf den Zeitpunkt des teilweisen Wegfalls des versicherten Risikos abzustellen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024