Fällt bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft weg, endet der Versicherungsschutz für genau dieses Risiko. Der Versicherer behält dabei den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er vom Wegfall erfährt.
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung in Bezug auf diese Risiken.
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Verschwindet ein abgesichertes Risiko endgültig und komplett, dann endet für dieses Risiko der Versicherungsschutz automatisch. Der Versicherer darf den Beitrag aber noch bis zu dem Moment beanspruchen, in dem er vom Wegfall des Risikos erfährt.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein Risiko dauerhaft entfällt?
Fällt ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung in Bezug auf dieses Risiko.
Bekommt der Versicherer trotz Wegfall des Risikos noch Beitrag?
Ja. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Bis wann läuft die Beitragspflicht bei Wegfall des Risikos?
Die Beitragspflicht bemisst sich bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024