Endet der Vertrag der Grundbesitzerhaftpflicht bei der Haftpflichtkasse vorzeitig, behält der Versicherer nur den Beitragsteil für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand – sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Dies gilt, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsvertrag früher als geplant endet, darf der Versicherer nur den Beitrag für die Zeit behalten, in der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat. Für den restlichen Zeitraum steht ihm grundsätzlich kein Beitrag zu. Abweichungen sind möglich, wenn das Gesetz etwas anderes vorschreibt.
Häufige Fragen
Muss ich bei vorzeitigem Vertragsende den vollen Beitrag zahlen?
Nein. Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Kann von dieser Regelung abgewichen werden?
Ja, wenn durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
Für welchen Zeitraum steht dem Versicherer der Beitrag zu?
Für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024