Endet der Vertrag der Grundbesitzerhaftpflicht bei Die Haftpflichtkasse vorzeitig, steht dem Versicherer nur der Beitragsanteil für den Zeitraum zu, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat – vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Dies gilt, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, muss der Versicherungsnehmer nicht den vollen Beitrag zahlen. Der Versicherer erhält nur den Anteil, der auf die Zeit entfällt, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat. Abweichende gesetzliche Vorgaben bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Muss ich bei einer vorzeitigen Kündigung den vollen Beitrag zahlen?
Nein. Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Wonach richtet sich der Beitragsanteil bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?
Er richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Kann es Ausnahmen von dieser Regelung geben?
Ja. Wenn durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist, gilt die gesetzliche Regelung.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024