Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt: Wer den Jahresbeitrag in Raten zahlt und mit einer Rate in Verzug gerät, muss die noch offenen Raten sofort begleichen – zudem kann der Versicherer künftig eine jährliche Zahlung des gesamten Beitrags fordern.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, werden alle noch ausstehenden Raten sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist.
Der Versicherer kann außerdem für die Zukunft verlangen, dass der Beitrag jährlich gezahlt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Jahresbeitrag in Raten zahlt, muss diese pünktlich leisten. Gerät man mit einer Rate in Verzug, werden sofort alle noch offenen Raten auf einmal fällig. Der Versicherer darf dann zusätzlich festlegen, dass der Beitrag künftig einmal im Jahr in einer Summe gezahlt wird.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine vereinbarte Rate nicht rechtzeitig zahle?
Sobald Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind, werden alle noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft verlangen, dass der Beitrag jährlich gezahlt wird.
Gilt die sofortige Fälligkeit für alle offenen Raten oder nur die nicht gezahlte?
Bei Verzug mit einer Rate werden nicht nur diese, sondern alle noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024