Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse werden alle noch offenen Raten sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit einer vereinbarten Ratenzahlung in Verzug gerät. Zusätzlich kann der Versicherer künftig auf eine jährliche Beitragszahlung umstellen.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt Folgendes: Gerät der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Der Versicherer kann außerdem für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag in Raten gezahlt werden darf und eine Rate nicht rechtzeitig gezahlt wird, muss der Versicherungsnehmer die restlichen Raten sofort auf einmal begleichen. Der Versicherer darf zudem festlegen, dass der Beitrag künftig nur noch jährlich in einer Summe gezahlt wird.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Beitragsrate zu spät zahle?
Kommt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung nach einem Zahlungsverzug beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Für wen gelten diese Regeln zur Teilzahlung?
Sie gelten, wenn die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024