Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme je Versicherungsfall und zugleich als Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Mehrere zusammenhängende Umweltschäden zählen als ein Versicherungsfall, und der Versicherungsnehmer trägt bei versicherten Kosten einen Selbstbehalt von 10 Prozent, höchstens 2.500 EUR.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall den Betrag, der im Versicherungsschein angegeben ist. Diese Versicherungssumme bildet zugleich die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungs- oder ersatzpflichtige Personen erstreckt. Sämtliche versicherten Kosten werden auf die Versicherungssumme angerechnet.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall. Als Zeitpunkt des Eintritts gilt dabei der erste dieser Versicherungsfälle. Dies betrifft mehrere Versicherungsfälle durch:
- dieselbe Einwirkung auf die Umwelt,
- mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhende Einwirkungen auf die Umwelt,
- mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhende Einwirkung auf die Umwelt, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, oder
- die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln.
Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von den versicherten Kosten 10 Prozent, höchstens 2.500 EUR, selbst zu tragen. Der Versicherer ist auch in diesen Fällen zur Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung und zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme verpflichtet.
Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Anspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Kosten und Zinsen nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme ist die Obergrenze für jeden einzelnen Versicherungsfall und gleichzeitig für alle Fälle eines Versicherungsjahres zusammen. Mehrere zusammenhängende Umweltschäden – etwa durch dieselbe Ursache oder durch die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln – werden zu einem einzigen Versicherungsfall zusammengefasst. Von den versicherten Kosten trägt der Versicherungsnehmer bei jedem Fall 10 Prozent selbst, höchstens jedoch 2.500 EUR. Verhindert der Versicherungsnehmer eine vom Versicherer gewünschte Erledigung eines Anspruchs, muss der Versicherer den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht übernehmen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Leistung im Schadenfall?
Die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme ist die Höchstgrenze je Versicherungsfall. Sie bildet zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Was passiert, wenn mehrere Schäden auf derselben Ursache beruhen?
Mehrere Versicherungsfälle, die etwa auf dieselbe Einwirkung auf die Umwelt, auf gleiche Ursachen mit innerem Zusammenhang oder auf die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln zurückgehen, gelten als ein einziger Versicherungsfall. Er gilt zum Zeitpunkt des ersten dieser Fälle als eingetreten.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherungsnehmer von den versicherten Kosten 10 Prozent selbst, höchstens jedoch 2.500 EUR. Der Versicherer bleibt auch dann verpflichtet, die gesetzliche Verpflichtung zu prüfen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Was gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine gewünschte Anspruchserledigung ablehnt?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers, muss der Versicherer den ab der Weigerung entstehenden Mehraufwand an Kosten und Zinsen nicht übernehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024