Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein genannten Risiken abgedeckt – ebenso deren Erhöhungen und Erweiterungen sowie neu entstehende Risiken über die Die Haftpflichtkasse Vorsorgeversicherung. Auch gesetzlich bedingte Risikoerhöhungen sind eingeschlossen, wobei der Versicherer den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen kann.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht in folgenden Fällen:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers;
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die Risiken, die im Versicherungsschein und in den Nachträgen aufgeführt sind, einschließlich ihrer Erhöhungen und Erweiterungen. Ausgenommen bleiben dabei versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie andere Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Auch neu entstehende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung erfasst. Erhöht sich das versicherte Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, besteht ebenfalls Schutz, doch der Versicherer kann den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind über diesen Versicherungsschutz abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken, aus deren Erhöhungen oder Erweiterungen sowie aus Risiken, die nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung).
Gilt der Schutz auch für Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge?
Nein. Bei Erhöhungen oder Erweiterungen gilt der Schutz nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich mein Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag in diesem Fall jedoch unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024