Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse entsteht für neu hinzukommende Risiken nach Vertragsabschluss unterschiedlicher Versicherungsschutz: Für einen Teil der Risiken ist eine besondere Vereinbarung nötig, für andere gilt sofort Schutz bis zur Höhe der Versicherungssumme. Der Versicherungsnehmer muss neue Risiken nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, und es gelten klare Regeln zu Beitrag, Beweislast und Ausnahmen.
Für neu entstehende Risiken nach Abschluss des Versicherungsvertrages bedarf der Versicherungsschutz einer besonderen Vereinbarung. Dies gilt für die betreffenden Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist. Er muss außerdem beweisen, dass dies zu einem Zeitpunkt geschah, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Für weitere neu entstehende Risiken, die nach Abschluss des Vertrages hinzukommen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages sofort. Dieser Schutz gilt bis zur festgelegten Höhe.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung auf den Betrag der Versicherungssumme begrenzt.
Die Regelung der Versicherung neuer Risiken gilt nicht für Risiken:
- aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.
Was bedeutet das konkret?
Kommen nach Vertragsabschluss neue Risiken hinzu, hängt der Versicherungsschutz davon ab, um welche Art von Risiko es sich handelt: Ein Teil braucht eine besondere Vereinbarung, ein anderer Teil ist sofort bis zur Versicherungssumme mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss neue Risiken nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden. Für ein neues Risiko darf der Versicherer einen angemessenen Beitrag verlangen; ohne Einigung innerhalb eines Monats entfällt der Schutz rückwirkend. Bestimmte Risiken, etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder Bahnen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken nach Vertragsabschluss automatisch mitversichert?
Das kommt auf die Art des Risikos an. Für einen Teil der Risiken ist eine besondere Vereinbarung nötig. Für andere neu entstehende Risiken besteht sofort Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages, begrenzt auf die Versicherungssumme.
Bis wann muss ich ein neues Risiko dem Versicherer melden?
Nach Aufforderung des Versicherers muss der Versicherungsnehmer jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn man sich nicht über den Beitrag für ein neues Risiko einigt?
Der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung zustande, entfällt der Versicherungsschutz für dieses Risiko rückwirkend ab seiner Entstehung.
Welche Risiken sind von der Regelung für neue Risiken ausgenommen?
Ausgenommen sind unter anderem Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, aus dem Betrieb von Bahnen, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht sowie Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen und über kurzfristige Verträge zu versichern sind.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024