Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse? Der Schutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag umfasst dabei auch die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese hat der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz setzt zu dem im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt ein. Damit dies gilt, muss der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Im Rechnungsbetrag ist außerdem die Versicherungsteuer enthalten, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu zahlen ist.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt.
Welche Voraussetzung muss für den Beginn des Schutzes erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen, damit der Versicherungsschutz zum angegebenen Zeitpunkt beginnt.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der gesetzlich bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024