Die Haftpflichtkasse: Bei der Tierhaftpflicht der Haftpflichtkasse muss der Versicherungsnehmer nach Aufforderung mitteilen, ob sich das versicherte Risiko gegenüber früheren Angaben verändert hat – dazu hat er einen Monat Zeit. Danach wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung angepasst, wobei der vereinbarte Mindestbeitrag nicht unterschritten werden darf. Wer die Mitteilung versäumt oder falsche Angaben macht, muss mit Nachzahlungen oder einer Vertragsstrafe rechnen.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers sind sie nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe verlangen. Sie beträgt das Dreifache des festgestellten Beitragsunterschiedes. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung verlangen. Diese Nachzahlung entspricht dem für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrag. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich am versicherten Risiko etwas ändert, muss der Versicherungsnehmer das nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden. Der Beitrag wird dann an die neue Situation angepasst, wobei der vereinbarte Mindestbeitrag als Untergrenze bestehen bleibt. Wer zu spät meldet, riskiert eine Nachzahlung, und wer falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers macht, kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds zahlen müssen.
Häufige Fragen
Wie viel Zeit habe ich, um Änderungen am versicherten Risiko zu melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers mache?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag angepasst, wenn ein Risiko wegfällt?
Beim Wegfall versicherter Risiken wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt berichtigt, an dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Dabei darf der vereinbarte Mindestbeitrag nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück, wenn ich die Angaben verspätet mache?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026