Die Haftpflichtkasse: Wer bei der Tierhaftpflicht der Haftpflichtkasse das Lastschriftverfahren nutzt, zahlt rechtzeitig, sobald der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und keine berechtigte Einziehung widersprochen wird. Scheitert der Einzug ohne Verschulden, bleibt die Zahlung nach einer Aufforderung in Textform fristgerecht.
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Beim Lastschriftverfahren gilt die Zahlung als pünktlich, sobald der Beitrag am Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Aufforderung in Textform erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer das Scheitern selbst zu vertreten, etwa durch Widerruf des Mandats, darf der Versicherer künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt der Beitrag beim Lastschriftverfahren als rechtzeitig gezahlt?
Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Konnte der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was gilt, wenn ich das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe?
Kann der Beitrag deshalb nicht eingezogen werden oder hat der Versicherungsnehmer das Scheitern aus anderen Gründen zu vertreten, darf der Versicherer künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Muss ich den Beitrag nach einem fehlgeschlagenen Einzug sofort selbst überweisen?
Nein, der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026