Wie werden die Beiträge zur Tierhaftpflicht bei Die Haftpflichtkasse gezahlt? Je nach Vereinbarung sind die Beiträge im Voraus fällig – wahlweise als laufende monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung oder als Einmalbeitrag. Ergänzend wird festgelegt, dass ein Versicherungsjahr grundsätzlich ein Jahr dauert und sich nur das erste Versicherungsjahr verkürzt, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- oder ein Einmalbeitrag
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus fällig. Sie können wählen, ob Sie laufend zahlen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – oder alles auf einmal als Einmalbeitrag. Ein Versicherungsjahr dauert grundsätzlich ein Jahr; nur wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht, wird das erste Versicherungsjahr kürzer. Die weiteren Jahre bis zum Vertragsablauf sind dann jeweils volle Jahre.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung wird der Beitrag im Voraus als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag gezahlt.
Wann ist der Beitrag fällig?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Ein Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Nur das erste Versicherungsjahr wird verkürzt, wenn die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht; die folgenden Jahre bis zum Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026