Die Haftpflichtkasse: Wie lange läuft die Tierhaftpflicht der Haftpflichtkasse und wie endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Bei mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert er sich automatisch um je ein Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Kürzere Verträge enden ohne Kündigung, und bei mehrjährigen Verträgen sowie beim Wegfall des versicherten Interesses gelten eigene Regeln.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Kündigung nach Versicherungsfall
Kündigungsrecht
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr enden von selbst, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ende des dritten oder jedes weiteren Jahres kündigen, und beim vollständigen, dauerhaften Wegfall eines versicherten Interesses endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Tierhaftpflicht automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
Was passiert bei einem Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit?
Ein solcher Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig beenden?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026