Die Haftpflichtkasse: Nach einem Versicherungsfall in der Tierhaftpflicht der Haftpflichtkasse können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach dem auslösenden Ereignis in Textform zugehen.
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherer hat eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet.
- Der Versicherer hat den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt.
- Dem Versicherungsnehmer wird eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief). Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit dem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach bestimmten Ereignissen im Zusammenhang mit einem Schaden dürfen beide Vertragsseiten den Vertrag kündigen. Dazu zählen eine geleistete Schadensersatz- oder Sanierungszahlung, eine zu Unrecht abgelehnte Freistellung oder die gerichtliche Zustellung einer Klage. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach dem Anlass zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder zu einem gewählten späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, wird sie erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Situationen darf der Vertrag nach einem Schaden gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er die Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird mit dem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber festlegen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann greift eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026