Der Rechtsschutz in der Tierhaftpflicht der Haftpflichtkasse umfasst Schadenersatz-, Vertrags- und Sachenrecht-, Steuer-, Verwaltungs-, Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und lässt sich nur zusammen mit der Hundehalter- oder Pferdehalter-Die Haftpflichtkasse Haftpflichtversicherung abschließen – er beginnt frühestens zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet mit der Haftpflichtversicherung.
Versichert ist der Rechtsschutz im Rahmen der Hundehalterhaftpflicht- bzw. Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung. Im Einzelnen umfasst dies:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versichert sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Hundehalter- bzw. Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind.
Der Rechtsschutz kann nicht alleine versichert werden. Der Abschluss oder das Bestehen dieser Hundehalter- bzw. Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist unabdingbare Voraussetzung.
Der Rechtsschutz beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Er läuft für die Dauer von mindestens einem Jahr mit jährlicher Verlängerung. Er endet spätestens mit der Beendigung der Hundehalter- bzw. Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz ist ein Zusatzbaustein zur Hundehalter- oder Pferdehalter-Haftpflichtversicherung und deckt verschiedene Rechtsschutzbereiche wie Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Steuer, Verwaltung, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten ab. Versichert sind die gleichen Personen wie in der zugehörigen Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Der Rechtsschutz lässt sich nicht ohne diese Haftpflichtversicherung abschließen und endet spätestens mit ihr.
Häufige Fragen
Welche Rechtsschutzbereiche sind bei der Tierhaftpflicht abgedeckt?
Versichert sind Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Rahmen der Hundehalter- bzw. Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Kann ich den Rechtsschutz auch ohne die Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen?
Nein. Der Rechtsschutz kann nicht allein versichert werden. Der Abschluss oder das Bestehen der Hundehalter- bzw. Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist zwingende Voraussetzung.
Wer ist über den Rechtsschutz versichert?
Versichert sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Hundehalter- bzw. Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind.
Wann beginnt und endet der Rechtsschutz?
Er beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, läuft mindestens ein Jahr mit jährlicher Verlängerung und endet spätestens mit der Beendigung der Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026