Die Haftpflichtkasse: Bei der Tierhaftpflicht der Haftpflichtkasse übernimmt der Rechtsschutz die Kosten einer Mediation zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Für einen vom Versicherer benannten Mediator in Deutschland gelten bis zu 3.000 EUR je Verfahren und maximal 6.000 EUR pro Kalenderjahr; wählt der Versicherungsnehmer den Mediator selbst, werden bis zu acht Sitzungsstunden à 180 EUR erstattet.
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Dabei erarbeiten die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten – des Mediators – eine eigenverantwortliche Problemlösung. Der Versicherer benennt dem Versicherungsnehmer einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland und trägt dessen Kosten im Rahmen von Absatz 2.
Der Versicherer trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihm benannten Mediators für die Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland. Dies gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR je Mediationsverfahren, jedoch nicht mehr als 6.000 EUR für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Abweichend von Absatz 1 Satz 2 kann der Versicherungsnehmer den Mediator selbst auswählen. In diesem Fall erstattet der Versicherer – abweichend von Absatz 2 – höchstens acht Sitzungsstunden à maximal 180 EUR. Erstattungsfähig sind nur die Kosten für einen Mediator, den alle am Mediationsverfahren beteiligten Personen schriftlich beauftragt haben. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Der Mediations-Rechtsschutz hilft dabei, Streitigkeiten außergerichtlich mit einem neutralen Mediator zu klären. Nutzt man einen vom Versicherer benannten Mediator in Deutschland, werden die Kosten bis 3.000 EUR pro Verfahren und höchstens 6.000 EUR pro Kalenderjahr getragen. Wählt man den Mediator selbst, sind es maximal acht Sitzungsstunden zu je 180 EUR. Sind auch nicht versicherte Personen beteiligt, teilen sich die Kosten anteilig auf.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt der Versicherer für eine Mediation?
Bei einem vom Versicherer benannten Mediator in Deutschland werden die auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kosten bis zu 3.000 EUR je Mediationsverfahren übernommen, jedoch nicht mehr als 6.000 EUR für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren.
Kann ich meinen Mediator selbst aussuchen?
Ja, abweichend von der Benennung durch den Versicherer kann der Versicherungsnehmer den Mediator selbst auswählen. In diesem Fall erstattet der Versicherer höchstens acht Sitzungsstunden à maximal 180 EUR. Voraussetzung ist, dass alle am Verfahren beteiligten Personen den Mediator schriftlich beauftragt haben.
Was passiert, wenn auch nicht versicherte Personen an der Mediation beteiligt sind?
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten nur anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Haftet der Versicherer für die Arbeit des Mediators?
Nein, für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026