Die Haftpflichtkasse: Welche Rechtsgebiete deckt der Rechtsschutz der Tierhaftpflicht der Haftpflichtkasse ab? Versichert sind rund um das versicherte Tier der Schadenersatz-Rechtsschutz, der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, der Verwaltungs-Rechtsschutz sowie der Straf- und der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz – jeweils bezogen auf das versicherte Tier.
Der Leistungsumfang umfasst folgende Leistungsarten, jeweils in Bezug auf das versicherte Tier:
- Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Bezug auf das versicherte Tier.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten in Bezug auf das versicherte Tier, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart a) enthalten ist.
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten in Bezug auf das versicherte Tier.
- Verwaltungs-Rechtsschutz im Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten in Bezug auf das versicherte Tier.
- Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens in Bezug auf das versicherte Tier.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das versicherte Tier.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift in verschiedenen Bereichen, immer bezogen auf das versicherte Tier. Dazu gehört die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die Wahrnehmung von Interessen im Vertrags- und Sachenrecht sowie in steuer- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor Gerichten und Behörden. Ebenso abgedeckt ist die Verteidigung, wenn der Vorwurf eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit im Raum steht.
Häufige Fragen
Welche Leistungsarten sind im Rechtsschutz für das Tier enthalten?
Enthalten sind Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs-Rechtsschutz sowie Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz – jeweils in Bezug auf das versicherte Tier.
Deckt der Rechtsschutz auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ab?
Ja, der Schadenersatz-Rechtsschutz dient der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Bezug auf das versicherte Tier.
Bin ich auch bei einer Ordnungswidrigkeit oder einem Vergehen abgesichert?
Ja, der Straf-Rechtsschutz greift bei der Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens und der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bei der Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das versicherte Tier.
Gilt der Steuer-Rechtsschutz auch außerhalb von Gerichten?
Der Steuer-Rechtsschutz gilt vor Gerichten und dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten in Bezug auf das versicherte Tier.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026